Die linke Szene setzt sich aus einer breiten Basis gewaltfreier und einem deutlich kleineren Anteil gewaltbereiter linksextremistischer Personen und Gruppierungen zusammen. Das gewalt-bereite linksextremistische Spektrum wird in der Außenwirkung durch die autonome Szene geprägt. Charakteristisch ist eine hohe Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt und eine Verweigerungs- und Protesthaltung gegenüber den bestehenden politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen. Die Aktionsformen reichen von offener Agitation bis hin zu klandestin (konspirativ) begangenen, teilweise auch schweren Gewalttaten. Die bekannt gewordenen linksextremistischen Straftaten lassen derzeit, trotz hoher Gewaltbereitschaft, weder in ihrer Gesamtheit noch in Form herausragender Einzeltaten eine sichtbare terroristische Dimension erkennen. Gleichwohl sind schon aufgrund einer in allen Phänomenbereichen möglichen Radikalisierung terroristische Bestrebungen grundsätzlich auch im Phänomenbereich der PMK -links- in Betracht zu ziehen. Die linke Szene zeichnet sich durch eine hohe Vielschichtigkeit in ihren Themenfeldern und Agitationsbereichen aus, die oft in engem Zusammenhang mit der Aktualität tagespolitischer Themen stehen. Als bedeutsame Themenfelder der linken Szene gelten Anti-faschismus/Konfrontation gegen rechts, Gentrifizierung, Antirepression, Militär, Antiimperialismus und Antirassismus. Hervorzuheben ist, dass in der linken Szene häufig keine Trennung der Bezugsthemen erfolgt, sondern vielmehr Rechtfertigungs- und Begründungszusammenhänge themenübergreifend zur Agitation und Mobilisierung genutzt werden. Insbesondere im Rahmen von demonstrativen Veranstaltungen werden regelmäßig spontane Solidaritätsbekundungen zu themenfremden, aber politisch bedeutsamen tagesaktuellen Ereignissen abgegeben. Deutliches Beispiel ist die Veranstaltung der linken Szene am 21.12.2013 in Hamburg, die ursprünglich dem Protest gegen die geplante Räumung der Roten Flora, mithin dem Themenfeld "Gentrifizierung" zuzuordnen war. Aufgrund der tragischen Ereignisse vor Lampedusa und der damit angestiegenen Kritik an der deutschen/europäischen Flüchtlingspolitik und dem er-kannten Empörungspotenzial innerhalb der linken Szene wurde die Mobilisierung entspre-chend erweitert. Es ist weiterhin von einer hohen Gewaltorientierung der linksextremistischen Szene auszugehen. Aus einer Verweigerungs- und Protesthaltung heraus ist bei Veranstaltungen einzukalkulieren, dass behördlichen Verboten bzw. Auflagen nicht gefolgt oder diesen entgegengewirkt wird oder Anmeldungen von Veranstaltungen gänzlich unterbleiben. Bei einer Veranstaltungsbeteiligung von Angehörigen der linksextremistisch-autonomen Szene ist mit der Begehung von veranstaltungstypischen Straftaten zu rechnen. In Einzelfällen ist - wie zum Beispiel in der Konfrontation Links-Rechts - die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung bei Teilen der gewaltbereiten linksextremistischen Szene deutlich herabgesetzt bzw. nicht existent. Gewalt wird teilweise hemmungslos, offenbar mit dem Ziel bzw. zumindest der Billigung nachhaltiger Körperverletzungen ausgeübt, was im Rahmen spontaner Eskalation in Einzelfällen auch die Inkaufnahme tödlicher Verletzungen befürchten lässt. In den Kernthemenfeldern linker Ideologie sind losgelöst vom Demonstrationsgeschehen militante Aktivitäten mit hohem Schadenspotenzial einzukalkulieren. Diese Aktivitäten können sich gegen bestimmte Personen richten, die als vermeintlich Verantwortliche ausgemacht wurden, bzw. gegen herausragende Persönlichkeiten, die in relevanten Themenfeldern wegen ihrer Funktion als Symbolfigur des Staates oder als Befürworter der jeweiligen Thematik und damit im Sinne linker Propaganda als Feindbild der Szene angesehen werden. In solchen Fällen stehen neben deren Kraftfahrzeugen auch das Lebens- und Arbeitsumfeld dieser Personen im Zielspektrum von Straftätern. Dabei begangene Straftaten reichen von Sachbeschädigungen bis hin zu Anschlägen mittels USBVen gegen die Wohn- und Arbeitsstätten der Betroffenen. Ein nicht unerheblicher Teil der strafrechtlichen Aktivitäten in der Szene erweckt den Eindruck, dass diese vornehmlich unter Ausnutzung günstiger Tatgelegenheiten verübt werden, eine inhaltliche/ideologische Begründung zweitrangig ist und erst mit zeitlichem Verzug zur Tat erfolgt. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass nur dann Straftaten begangen werden, wenn deren Vermittelbarkeit in der linken Szene erwartet wird. Während personenbezogene Anschläge mit dem Ziel der Tötung oder Verletzung in der linken Szene grundsätzlich als nicht vermittelbar gelten, ist gleichwohl mit objektbezogenen Anschlägen zu rechnen. Dennoch bleibt festzustellen, dass in herausragenden Einzelfällen die Qualität der Gewaltausübung, die zu möglichen Personenschäden führen kann, zunimmt.
2. Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
Seit Aufdecken der Taten des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) sind bislang weitere rechtsterroristische Strukturen nicht festgestellt worden. Gleichwohl müssen auf der Grundlage einer Gewalt bejahenden Strategie nicht nur einzelne schwerste Gewaltstraftaten durch Einzeltäter oder Kleinstgruppen, sondern auch die Bildung bislang unerkannter terroristischer Gruppen innerhalb des rechten Spektrums in Betracht gezogen werden. Zudem generiert die Affinität von Rechtsextremisten zu Waffen und Sprengstoff ein offensichtliches Gefährdungspotenzial. Die Ermittlungen zum NSU zeigen, dass Schusswaffen in der rechten Szene beschafft werden können und eine Bereitschaft zum Einsatz als Mordwaffe zumindest innerhalb dieser Gruppe bestanden hat. Ob es sich um rechtswidrigen oder legalen Waffenbesitz handelt, ist bei der Betrachtung ableitbarer Risiken kaum relevant. Die durch den NSU in Köln verübten Sprengstoffanschläge sowie der geplante Sprengstoffanschlag der „Kameradschaft Süd“ auf die Grundsteinlegung einer Synagoge im Jahr 2003 in München zeigen darüber hinaus, dass auch der Zugang zu Sprengstoffen und der Umgang mit Sprengvorrichtungen in Teilen der rechtsextremen Szene offenbar keine generellen Hemmnisse darstellen, damit schwere Gewalttaten vorzubereiten und in die Tat umzusetzen. Rechte Gewaltstraftaten werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zukünftig überwiegend fremdenfeindlich motiviert sein oder in der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner verübt. Dabei ist neben einem gruppendynamischen bzw. situativen, ggf. durch Alkohol geförderten Tatimpuls grundsätzlich auch ein planmäßiges und zielgerichtetes Vorgehen der Täter einzukalkulieren. Geleitet von einer antisemitischen Ideologie werden auch jüdische Einrichtungen Ziele rechter Straftaten bleiben. Bei fremdenfeindlichen Gewaltdelikten von Einzeltätern oder Tätergruppen ist mit Körperverletzungen auch mit Todesfolge, Brandanschlägen und in Einzelfällen auch mit Tötungsdelikten zu rechnen. Grundsätzlich sind in Einzelfällen auch Straftaten emotionalisierter oder geltungsbedürftiger Einzeltäter einzukalkulieren, die keinerlei ideologische Anbindung an rechte Strukturen haben. Im Ergebnis ist zukünftig - auch vor dem Hintergrund der im Jahr 2014 anstehenden Wahlen - eine Steigerung von Straftaten gegen entsprechende Objekte (z. B. Asylbewerberunterkünfte) in Betracht zu ziehen. Das Thema Islamfeindlichkeit hat durch die in Nordrhein-Westfalen von PRO-NRW durchgeführte sogenannte „Moscheentour“ einschließlich eines Karikaturenwettbe-werbs in Wechselwirkung mit dem gewaltbereiten salafistischen Personenpotenzial eine erhebliche Gefährdungsrelevanz entfacht, die sich mit den Anschlagsplänen zum Nachteil des PRO-NRW Vorsitzenden nachhaltig konkretisiert hat. Dieser Fall belegt darüber hinaus, dass gewalttätige Reaktionen des salafistischen Spektrums auch mit erheblichem zeitlichen Verzug einzukalkulieren sind. Auch wenn von rechter Seite in diesem Kontext keine parteigesteuerten schweren Gewaltstraftaten gegen Muslime zu erwarten sind, ist das Thema insbesondere aufgrund der radikalen Reaktionen der gewaltgeneigten salafistischen Szene geeignet, rechte Einzeltäter oder Kleinstgruppen zu islamfeindlich motivierten Anschlägen, wie beispielsweise Brandanschläge gegen Moscheen oder Übergriffe auf Personen islamischen Glaubens, zu verleiten. Die rechte Szene wird trotz rückläufiger Teilnehmerzahlen weiterhin öffentliche Anlässe und Gedenktage für eigene propagandistische Aktivitäten nutzen, durch die zudem Kausalketten ausgelöst werden können, bei denen es zu massiven Straftaten kommen kann. Die Mehrzahl dieser Delikte dürfte allerdings auch künftig durch gewalttätige linke Gegendemonstranten verübt werden. Im Rahmen von Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner ist bei Teilen der rechtsextremen Szene (insbesondere der Neonaziszene) grundsätzlich von einer niedrigen Hemmschwelle zum Einsatz körperlicher Gewalt oder gemeingefährlicher Tatmittel auszugehen, ohne dass sich diese Form von Gewalt zuletzt auf Veranstaltungslagen tatsächlich entladen hat. Losgelöst vom Demonstrationsgeschehen ist mit wechselseitigen Angriffen auf Angehörige und Treffpunkte des politischen Gegners sowie mit teils erheblichen Straftaten im Rahmen der direkten Konfrontation von Angehörigen der rechten und linken Szene zu rech-nen. Darüber hinaus werden Personen des öffentlichen Lebens, Parteien, Bürgerinitiativen und Medieneinrichtungen, die sich kritisch mit dem Rechtsextremismus auseinandersetzen, Ziel rechter Agitation bleiben.
3. Nicht religiös motivierte Ausländerkriminalität
Neben den religiös motivierten Tätern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus kann auch eine Vielzahl überwiegend säkular orientierter militanter Organisationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie deutscher Interessen im Ausland gefährden. Diese streben nach politischen Veränderungen in ihren Herkunftsländern und schrecken dort in ihren zweckgerichteten Bestrebungen nicht vor terroristischen Aktionen gegen staatliche und auch zivile Ziele zurück. Ein prägnantes Beispiel stellt aufgrund des insgesamt hohen Mobilisierungspo-tenzials die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) dar. Die Tätigkeit der PKK in Westeuropa ist nach wie vor auf die politische und materielle Unterstützung der Bestrebungen in der Heimat ausgerichtet. Terroristische Anschläge oder massive Störungen der Sicherheit in Deutschland stehen seit dem öffentlich propagierten Gewaltverzicht der PKK für Westeuropa im Jahr 1999 nicht zu erwarten. Ereignisse von grundlegender Bedeutung, wie eine Verschärfung der Haftsituation des Führers ÖCALAN oder ein verstärktes militärisches Vorgehen in den kurdischen Siedlungsgebieten, könnten gleichwohl schlagartig zu öffentlichkeitswirksamen, auch gewaltsamen Aktionen in Deutschland führen und damit eine punktuelle Gefährdungsrelevanz entfalten. Die innere Sicherheit der Türkei ist darüber hinaus durch die Aktivitäten linksterroristischer Gruppierungen wie der „Revolutionären Volksbefreiungspartei - "Front“ (DHKP-C), aber auch der „Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten und Leninisten“ (TKP/ML) gefährdet, die durch Anschläge auf bedeutende türkische Ziele im Bereich Politik, Militär, Justiz, Polizei und Wirtschaft mit Gewalt ein sozialistisches Gesellschaftssystem etablieren wollen. Ferner macht die Entwicklung der Sicherheitslage in Griechenland eine fortlaufende Beobachtung möglicher Gefährdungsrelevanzen für deutsche Interessen erforderlich. Vor dem Hintergrund der anhaltenden kritischen haushaltspolitischen Lage, der unpopulären Sparmaßnahmen der griechischen Regierung sowie der schlechten Wirtschaftslage bleibt die Sicherheitslage in Griechenland - insbesondere in der Hauptstadt Athen und in Thessaloniki – weiterhin angespannt. Eine Entspannung ist derzeit nicht in Sicht. Vielmehr stellt die drohende Spaltung der Bevölkerung durch Polarisierung und Konfrontation auch eine Gefahr für die wirtschaftliche Erholung dar. In Bezug auf die Gefährdung deutscher Interessen in Griechenland bleibt festzuhalten, dass die in Griechenland vorherrschende Meinung zur deutschen Verantwortung für die miserable Wirtschaftslage aufgegriffen und als Grund für Gewalttaten gegenüber deutschen Einrichtungen bzw. Staatsangehörigen in Griechenland herangezogen werden kann. Die Bekennung der Gruppierung "Gruppe der Volkskämpfer" zu den Schüssen auf die Residenz des deutschen Botschafters am 30.12.2013 und den Raketenbeschuss auf die Mercedes-Benz-Niederlassung in Athen am 12.01.2014 bestätigt diese Einschätzung und belegt die Gewaltbereitschaft zumindest der hierfür verantwortlichen Gruppierung. Ferner kann es Richtschnur für sonstige linksextremistische griechische Organisationen sein, gewaltsam gegen deutsche staatliche und privatwirtschaftliche Repräsentanzen und Interessen vorzugehen. Zudem besteht die Gefahr, dass extremistische Gruppierungen auch in anderen Ländern unmittelbar auf die Sicherheitslage in Deutschland Einfluss nehmen. Internationale Aktionen außerhalb der eigentlichen Anschlagsregion rufen eine hohe mediale Aufmerksamkeit hervor, die es den Tätern in besonderer Weise ermöglicht, auf vermeintliche Missstände in ihren Heimatländern aufmerksam zu machen. Neben der Gruppierung "Verschwörung der Zellen des Feuers", die bereits 2010 eine funktionsfähige USBV an die Bundeskanzlerin sendete, hat auch die 2011 an den Vorstandvorsitzenden der Deutschen Bank AG versandte Paketbombe gezeigt, dass in Einzelfällen eine organisationsbezogene Ausweitung des Aktionsradius ausländischer terroristischer Gruppierungen auch auf Deutschland in Betracht zu ziehen ist. Als Urheber dieses Anschlags gilt die italienische anarchistisch-terroristische Gruppierung FAI, die bereits 2003 Paketbomben u. a. an die Europäische Zentralbank in Frankfurt/Main mit ihrem Kampf gegen die EU begründet hatte. In deren Zielspektrum liegen insbesondere Regierungseinrichtungen, politische Organisationen und Parteien, Strafvollzugsanstalten, Militäreinrichtungen, Banken und Kernenergieunternehmen bzw. damit im Zusammenhang stehende Organisationen. 2012 bekannte sich die italienische FAI zu einem gezielten Beinschuss auf den Geschäftsführer eines italienischen Atomunternehmens. Der gewählte Modus Operandi stellt einen Qualitätssprung dar. Dieser dürfte jedoch auch zukünftig vornehmlich in Italien Anwendung finden, da eine unmittelbare Täter-Opfer-Konfrontation den Aufenthalt von Täterstrukturen im Anschlagsland zur erfolgreichen Tatvorbereitung erfordert.
4. Religiös motivierte Ausländerkriminalität
Weltweit ist unverändert eine Vielzahl meist gegen westliche Interessen gerichteter jihadistisch motivierter Anschläge, Anschlagsversuche und -planungen festzustellen. In Afrika wurden deutsche Botschaften zum Ziel jihadistischer Gewalttaten; auch in westlichen Staaten kam es zu vollendeten Anschlägen. Im Bundesgebiet konnten die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Monaten weitere konkrete Anschlagsversuche und -vorbereitungen feststellen bzw. die Tatausführung durch Festnahmen vereiteln. Der polizeiliche, justizielle, militärische und nachrichtendienstliche Verfolgungsdruck westlicher und anderer Staaten gegen jihadistische (Führungs-)strukturen im Ausland ist nach wie vor hoch und dürfte komplexe, international gesteuerte, terroristische Anschlagsvorhaben im Bundesgebiet mittelfristig weiter erschweren. Dennoch zeigen sich die etablierten jihadistischen Gruppierungen international strukturell handlungsfähig und organisiert. Die anhaltend hohe Zahl islamistisch motivierter Gewalttaten weltweit belegt einerseits, dass jihadistische Organisationen und Einzeltäter nach wie vor über das Potenzial verfügen, schwere Personen- und Sachschäden mit erheblicher öffentlicher Resonanz im In- und Ausland zu verursachen. Andererseits werden die bisherigen Lagebeurteilungen untermauert, denen zufolge es organisationsungebunde Einzeltäter oder autonom agierende Gruppen sind, die Anschlagsvorbereitungen weit voranbringen bzw. tatsächlich umsetzen konnten - im Gegensatz zu früheren, groß angelegten, langfristigen Operationen der etablierten terroristischen Vereinigungen, die häufig an der Komplexität und der erforderlichen Logistik scheiterten. Das vermehrte Auftreten dieses Tätertypus unterstreicht die besondere Gefahr, die - auch im Inland - von anhaltender jihadistischer Propaganda in Verbindung mit der Verfügbarkeit eines radikalisierten und gewaltbereiten Personenpotenzials gerade auch für weiche Ziele ausgeht. Einzeltäter oder autonom agierende Gruppen können nahezu beliebige, subjektiv als islamfeindlich empfundene Ereignisse, Äußerungen oder Handlungen oder - aus-gelöst durch rein intrinsische Faktoren - jihadistische Internetpropaganda oder auch erfolgreiche sicherheitsbehördliche Maßnahmen im In- und Ausland zum Anlass nehmen, selbst jihadistisch motivierte Straftaten zu planen oder spontan zu begehen. So zeigen der versuchte, mutmaßlich jihadistisch motivierte Anschlag am Bonner Hauptbahnhof im Dezember 2012 so-wie die vereitelten Mordpläne gegen islamkritische Politiker in Nordrhein-Westfalen im März 2013, dass die anhaltenden Aufrufe zu "individuellem Jihad" auch im Inland bei Personen des islamistischen Spektrums ankommen und konkrete Wirkung entfalten. Sie belegen, dass die Bundesrepublik nach wie vor jederzeit Ziel jihadistischer Gewalt werden kann. Die seitens der Sicherheitsbehörden seit geraumer Zeit konstatierte Bedeutung der jihadistischen Propaganda mit Deutschlandbezug für die Gefährdungslage auch im Inland erfährt damit eine weitere Bestätigung. Selbstradikalisierte Einzelpersonen, autonom agierende Gruppen sowie Rückkehrer aus jihadistischen Ausbildungslagern erhalten durch solche Veröffentlichungen Motivation und Anstoß zur Tatausführung. Eine Eingrenzung relevanter Zielobjekte und -personen ist kaum möglich. Grundsätzlich richten terroristische Organisationen, aber auch Einzeltäter bzw. Rück-kehrer aus terroristischen Ausbildungslagern ihre Zielauswahl nach wie vor daran aus, möglichst hohe Opferzahlen und ein Maximum an infrastrukturellem und wirtschaftlichem Schaden bei größtmöglicher medialer Aufmerksamkeit zu erreichen. Es ist allerdings weiterhin davon auszugehen, dass gerade Einzeltäter/Rückkehrer in Umsetzung der Strategie von AL-QAIDA vermehrt logistisch und planerisch weniger aufwändige Anschläge begehen werden. Dabei sind die Zielauswahl sowie der Modus Operandi in besonderem Maße abhängig von deren jeweiligen logistischen und personellen Möglichkeiten oder sich spontan ergebenden Tatgelegenheiten.
5. Phänomenübergreifende Aspekte
Phänomenübergreifend ist festzustellen, dass der individuelle Anschluss an eine extremistische Gruppierung und auch die Beteiligung an Straftaten häufig von unpolitischen Beweggründen, schwierigen Lebenssituationen und gravierenden Brüchen in der Vita mitbestimmt sein kann. Offensichtlich ist dieser Entschluss aber auch im besonderen Maße vom Alter abhängig. Beginnend bei den Mitgliedern linksterroristischer Gruppen des letzten Jahrhunderts, über die Mitglieder des NSU bis hin zu den jüngst im Zusammenhang mit den Anschlagplänen auf den PRO-NRW Vorsitzenden festgenommenen Tätern aus dem islamistischen Bereich erfolgt die notwendige Radikalisierung und der tatsächliche Anschluss an eine extremistische Gruppe meist im frühen Erwachsenenalter. Gleichzeitig ist bei der Betrachtung der Gefährdungslage in allen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität der besondere Stellenwert des Internets augenscheinlich. Es bietet Extremisten die Möglichkeiten der Selbstdarstellung und der Verbreitung unzensierter Ansichten in einem bis vor wenigen Jahren nicht geahnten Maß. So kann es sowohl das Schlüsselmedium für eine rasante Selbstradikalisierung darstellen als auch zu Mobilisierungs-, Propaganda- und Schulungszwecken (Aufruf zu Straftaten, "Outing" von Angehörigen des politischen Gegners, Terrorhandbücher, Bauanleitungen von USBV, etc.) genutzt werden.